Zivile Überwachung

Die meisten Fluchtversuche wurden bereits am Strand, im Binnenland, auf Bahnhöfen, und Straßen in Küstennähe verhindert. Reisende, die Boote oder Tauchausrüstung bei sich hatten, wurden angezeigt und festgenommen. Diese Überwachung im Vorfeld war nur mit Hilfe der zivilen Kräfte möglich u.a. der Staatssicherheit, der Stadtverwaltung, Polizei und Grenzhelfern. Urlauber und Anwohner in Kühlungsborn waren unter ständiger Beobachtung, ohne sich dessen bewusst zu sein. Regeln und Gesetze waren so gestaltet, dass alle Fluchtmöglichkeiten schon im Vorwege stark eingeschränkt waren.

Grenzordnung

Millionen von Touristen, die jährlich an die Ostsee kamen, mussten ihren Urlaub unter besonderen Pflichten verbringen. Die Grenzordnung von …. regelte den Badebetrieb, die Übernachtungen, die Meldepflicht und das Benutzen aller Arten von Wasserfahrzeugen. Sie war für Anwohner und alle Besucher bindend und Zuwiderhandlungen führten zu Gefängnisstrafen. Das Benutzen von Booten, Tauchanzügen und das Übernachten am Strand war verboten.

Kühlungsborn und die Grenz AG

Ab 1961 zieht sich das zivile Grenzsicherungsnetz enger zusammen. Unter der Leitung der Grenzbrigade arbeitet die Stadt Kühlungsborn mit Ferienheimen, Betrieben, Wasserrettungsdienst, Schulen, Organisationen in der Grenz AG zusammen. Diese trifft sich einmal monatlich, um Erfahrungen in der Grenzsicherung auszuswerten und Strategien zu entwickeln. Es beginnt mit dem Einrichten von zentralen, überwachten Bootsliegeplätzen über die strenge Meldeordnung für Gäste bis hin zur großflächigen Gewinnung von Grenzhelfern.

Grenzhelfer

Seit 1972 wurden in Kühlungsborn „Freiwillige Helfer der Grenztruppen“ in Betrieben, Schulen und im Feriendienst der Stadt für den Streifendienst angeworben. Zu zweit als Zivilstreife überwachen sie am Abend den Strand, als normale Fußgänger „getarnt“. Die Benutzung von Booten, Schwimmkörpern und Tauchgeräten gilt als verdächtig. Sie sind in das Grenzmeldenetz eingebunden. Für ihren Dienst erhielten die freiwilligen Helfer bis 240 Mark im Jahr.